Aufenthalt

    Wenn Sie neu in Bielefeld sind, müssen Sie sich zuerst bei der Bürgerberatung anmelden. Danach müssen Sie noch zu anderen Stellen gehen. Welche Stelle das ist: Das hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen. Und es hängt davon ab, warum Sie in Deutschland sind.

    Hier bekommen Sie jetzt Informationen, welche Stellen für Sie wichtig sind.

    Wenn Sie aus einem anderen Land aus der Europäischen Union kommen, dürfen Sie drei Monate in Deutschland bleiben. Dafür brauchen Sie keine besondere Erlaubnis. Das gilt auch für Ihre Familie.
    Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen, geht das nur in bestimmten Fällen:

    • Sie suchen eine Arbeit.
    • Sie machen eine Ausbildung in einem Beruf.
    • Sie haben eine Arbeit. Sie haben zum Beispiel einen Minijob.
    • Sie sind selbstständig. Das heißt: Sie haben zum Beispiel ein eigenes Unternehmen.
    • Sie haben keine Arbeit. Sie sind zum Beispiel Student oder Rentner. Sie müssen aber genug eigenes Geld haben, von dem sie leben können.

     

    Wenn einer dieser Punkte bei Ihnen zutrifft, dann darf Ihre Familie auch länger als drei Monate in Deutschland bleiben.

    Wenn Sie fünf Jahre in Deutschland leben, dann haben Sie das Recht auf Daueraufenthalt. Das heißt: Sie dürfen dann so lange in Deutschland bleiben, wie Sie möchten.

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Das bamf ist dafür da, Asylsuchenden zu helfen. Grundlage dafür ist das deutsche Asylrecht. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Asyl. Hier erfahren Sie zum Beispiel wie ein Asylverfahren funktioniert. Hier erfahren Sie auch, wo Sie sich beraten lassen können.

    BAMF – Asyl- und Flüchtlingsschutz

    Bürgeramt –
    Kommunale Ausländerbehörde

    Die Abteilung Ausländerangelegenheiten des Bürgeramtes ist für Sie zuständig, wenn Sie als Asylbewerber der Stadt Bielefeld zugewiesen worden sind. Zuerst müssen Sie als Flüchtling anerkannt werden. Oder es muss Gründe geben, warum Sie nicht abgeschoben werden dürfen. Danach bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Vielleicht bekommen Sie auch einen Reiseausweis als Ausweisersatz. Das bedeutet, dass der Reiseausweis Ihren Pass ersetzt. Mit dem Reiseausweis dürfen Sie aber nicht verreisen.

    Bürgeramt – Kommunale Ausländerbehörde
    Niederwall 23
    33602 Bielefeld
    Tel.: 0521 51-0

    Ausländerbehörde Bielefeld

    Drittstaatangehörige sind Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben möchten. Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat. Das heißt, sie kommen nicht aus:

    • einem Land der Europäischen Union
    • einem Land, das zum europäischen Wirtschaftsraum gehört
    • der Schweiz

     

    Sie brauchen einen Aufenthaltstitel, wenn Sie ein Drittstaatangehöriger sind. Das ist die Erlaubnis, damit Sie dauerhaft in Deutschland leben dürfen.

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Angehörige von Drittstaaten in Deutschland.

    BAMF – Drittstaatsangehörige