Geldhilfen vom Staat
Sie können Unterstützung vom Staat bekommen, wenn:
-
Sie keine Arbeit haben.
-
Sie nicht genug Geld haben.
Sie können verschiedene Geldhilfen vom Staat bekommen. Welche Hilfe das genau ist, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Hier kommt eine Liste mit den Hilfen.
Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten dürfen, können Sie wie deutsche Staatsangehörige Arbeitslosengeld I bekommen. Das steht im Sozialgesetzbuch III (SGB III). Dafür müssen Sie mindestens 12 Monate lang eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gehabt haben. Und das in den letzten zwei Jahren. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung haben Sie so viel verdient, dass Sie zum Beispiel Beiträge für die Rentenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung bezahlen mussten. Die Höhe des Arbeitslosengelds I hängt davon ab, wie viel Sie vorher verdient haben.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I bekommen, können Sie auch andere Hilfsangebote bekommen. Zum Beispiel den Bielefeld-Pass. Mit dem Bielefeld-Pass können Sie billiger Tickets für Bus und Stadtbahn kaufen. Die Eintrittspreise für ein Museum oder ein Schwimmbad sind auch billiger.
Und Sie können Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) bekommen. Das sind Geldhilfen für Kinder, damit diese zum Beispiel bei einem Schulausflug mitmachen können.
Sie bekommen das Arbeitslosengeld I nur, wenn Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Das müssen Sie spätestens drei Monate bevor Ihr Arbeitsvertrag endet machen. Wenn Ihnen ganz plötzlich gekündigt wurde, haben Sie die nächsten drei Tage Zeit.
Agentur für Arbeit Bielefeld
Werner-Bock-Str. 8
33602 Bielefeld
Menschen aus der Europäischen Union (EU):
Damit Sie Arbeitslosengeld II bekommen können, müssen Sie mindestens fünf Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Wenn Sie in Deutschland nur nach Arbeit suchen, bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld II. Wenn Sie dann staatliche Hilfen brauchen, müssen Sie diese in Ihrem Heimatland beantragen.
Flüchtlinge und Drittstaatangehörige:
Wenn Sie ein Flüchtling oder Drittstaatangehöriger sind, dürfen Sie nach drei Monaten in Deutschland arbeiten. Die Arbeitsagentur oder die Ausländerbehörde müssen das aber erlauben. Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung haben, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Es kann aber Ausnahmen geben, in denen Sie doch Arbeitslosengeld II bekommen können. Das hängt von Ihrer Aufenthaltserlaubnis ab. Dazu können Sie sich im Jobcenter beraten lassen.
Beim Arbeitslosengeld II gibt es einen Regelbedarf. Dieser ist nicht bei allen Menschen gleich. Die Höhe des Regelbedarfs hängt zum Beispiel davon ab, ob Sie alleine wohnen oder mit anderen zusammen. Für Menschen unter 25 Jahre gibt es auch andere Regeln.
Das Jobcenter muss die Kosten für die Wohnung und die Heizung übernehmen. Die Wohnung muss angemessen sein. Das heißt: Die Wohnung darf nicht zu groß sein. Und sie darf nicht zu teuer sein.
Für Erwachsene über 25 Jahre:
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Zuwanderungsteam
Herforderstr. 67
33602 Bielefeld
Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
Für Erwachsene unter 25 Jahren:
Jugendberufsagentur Bielefeld
Herforder Str. 71
33602 Bielefeld
Wenn Sie ein Asylsuchender in Deutschland sind, bekommen Sie Geld. Die Regeln dafür stehen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Geld bekommen Sie während des laufenden Asylverfahrens. Vielleicht bekommen Sie auch noch Geld, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt worden ist.
Geld für Ihr tägliches Leben müssen Sie beim Sozialamt beantragen. Also Geld für:
- Essen und Trinken
- Kleidung
- Medizin
- Miete
Das Sozialamt gibt Ihnen auch weitere Informationen zu den Leistungen, die Sie bekommen können.
Stadt Bielefeld
Amt für soziale Leistungen – Sozialamt
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Der Bielefeld-Pass ist eine Art Ausweis, der aussieht wie eine Kreditkarte. Mit dem Bielefeld-Pass können Sie einige Sachen billiger bekommen. Zum Beispiel:
- das Mit dem Bielefeld-Pass können Sie Tickets für den Bus und die Stadtbahn billiger kaufen.
- freien Eintritt in verschiedene Bielefelder Museen
Einige Angebote können Sie nur mit dem Bielefeld-Pass benutzen:
- die Hier können Sie günstig etwas zu essen und zu trinken mitnehmen.
- die Hier können Sie gebrauchte Kleidung bekommen.
- Die Angebote der GAB steht für Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung. Die GAB hilft Menschen ohne Arbeit oder Menschen mit wenig Geld. Hier gibt es zum Beispiel ein Kaufhaus, in dem Sie sich Dinge für das tägliche Leben billig kaufen können. Die GAB hilft auch Jugendlichen, die keinen guten Schulabschluss oder Probleme mit der Familie haben. Diese Jugendlichen sollen auch eine Ausbildung machen können.
Den Bielefeld-Pass können Sie nur bekommen, wenn Sie Geld vom Staat bekommen oder wenig Geld haben.
Haus der Solidarität
Prinzenstr. 1
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 3057551
Kindergeld
Für Kinder können Sie Kindergeld bekommen. Das gilt ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Wenn Sie aus der Europäischen Union sind, dürfen Sie auch Kindergeld beantragen.
Wenn über Ihren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Wenn der Asylantrag aber bewilligt wurde, können Sie auch Kindergeld bekommen.
Agentur für Arbeit – Familienkasse
Werner-Bock-Str. 8
33602 Bielefeld
Tel.: 0800 4555530
Kinderzuschlag
Eltern können Kinderzuschlag bekommen, wenn sie zu wenig Geld haben. Das geht aber nur, wenn die Kinder nicht älter als 25 Jahre sind. Und die Kinder müssen noch bei den Eltern leben.
Aber:
Eltern können keinen Kinderzuschlag beantragen, wenn sie schon Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Agentur für Arbeit – Familienkasse
Werner-Bock-Str. 8
33602 Bielefeld
Bildung und Teilhabe (BuT)
Sie können Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen, wenn Sie Anspruch auf folgende Leistungen haben:
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Arbeitslosengeld II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialhilfe
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zum Beispiel für die Kosten von:
- Klassenfahrten
- Schulausflügen
- Nachhilfe
- Mittagessen in der Schule oder dem Kindergarten
Diese Leistungen werden nicht automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Sie müssen früh genug einen Antrag stellen, um eine Leistung zu bekommen.
Jugendberufsagentur Bielefeld
Herforder Str. 71
33602 Bielefeld
Elterngeld
Mit dem Elterngeld werden Familien unterstützt. Mütter und Väter sollen sich um ihr Kind kümmern können. Wenn Sie zu Hause bleiben, bekommen Sie bis zu 67 % ihres früheren Nettogehalts. Netto ist das, was Sie tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen bekommen.
Eltern ohne Arbeit bekommen 300 Euro Elterngeld.
Das Elterngeld bekommen Sie in der Regel für 12 Monate.
Wenn Sie Bürger aus der Europäischen Union oder der Schweiz sind, können Sie Elterngeld bekommen. Sie müssen aber in Deutschland leben oder arbeiten.
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, können Sie auch Elterngeld bekommen. Dazu müssen Sie in Deutschland leben und arbeiten dürfen.
Wenn Sie Asylbewerber sind oder eine Duldung haben, können Sie kein Elterngeld bekommen.
Stadt Bielefeld
Amt für Jugend und Familie – Jugendamt
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Sie können beim Sozialamt erfragen, ob Sie berechtigt sind, Wohngeld zu bekommen.
Wenn Sie Leistungen nach dem AsylbLG oder ALG II beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Mietkosten bereits in die Leistungen eingerechnet sind.
Stadt Bielefeld
Amt für soziale Leistungen – Sozialamt
Niederwall 23
33602 Bielefeld