Gesellschaft und Politik

    Hier finden Sie Informationen:

    • zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    • zum Wahlrecht

    • zum Integrationsrat

     

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll dafür sorgen, dass kein Mensch schlechter behandelt wird als andere Menschen. Niemand soll schlecht behandelt werden:

    • wegen seiner Herkunft
    • wegen seines Geschlechts
    • wegen seiner Religion
    • wegen seiner Behinderung
    • wegen seines Alters
    • wegen seiner sexuellen Orientierung. Sexuelle Orientierung bedeutet: Welche Menschen findet man attraktiv und kann sich in sie verlieben? Hier gibt es zum Beispiel Frauen, die Männer lieben. Aber es gibt hier auch Frauen, die andere Frauen lieben.

     

    Hier finden Sie mehr Informationen:

    AGG-Wegweiser

    Auch wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie in Deutschland bei der Politik mitmachen.

    Mehr Informationen finden Sie hier:

    Ausländerwahlrecht

    Mediendienst Integration