Neu in Bielefeld
Wenn Sie neu in Bielefeld sind, müssen Sie sich nach der Anmeldung in der Bürgerberatung, je nach Herkunftsland und Aufenthaltsgrund, bei unterschiedlichen Stellen melden.
Hier erhalten Sie Informationen, welche Anlaufstellen für Sie wichtig sind.
Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre Familienangehörigen verfügen über ein dreimonatiges, voraussetzungsloses Aufenthaltsrecht. Bei einem längeren Aufenthalt als drei Monate sind EU-Bürgerinnen und -bürger und ihre Familienangehörigen u.a. als Arbeitsuchende, beruflich Auszubildende, Arbeitnehmende (etwa mit einem Minijob), Selbstständige, Nicht-Erwerbstätige (z. B. Studierende, Rentnerinnen und Rentner usw. sofern ausreichende Existenzmittel vorhanden sind) sowie als Familienangehörige freizügigkeitsberechtigt.
Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts besteht das Recht auf Daueraufenthalt unabhängig vom Vorliegen der bisherigen Freizügigkeitsvoraussetzungen Die Freizügigkeit bedeutet, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dieses Recht ist in Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantiert. Neben dem Recht zum Aufenthalt bedeutet Freizügigkeit außerdem, in jedem Mitgliedstaat arbeiten zu können, dauerhaft oder vorübergehend. .
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Asylrechts ist das BAMF. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Asyl, zum Beispiel zum Ablauf des Asylverfahrens oder zur Verfahrensberatung.
Bürgeramt –
Kommunale Ausländerbehörde
Für den Aufenthalt von Asylbewerbenden, die der Stadt Bielefeld zugewiesen werden, ist die Kommunale Ausländerbehörde zuständig. Nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder von Abschiebungshindernissen Es ist nicht erlaubt, einen Menschen in einen Staat abzuschieben, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind. Gründe für die Bedrohung können zum Beispiel die ethnische Zugehörigkeit, die Religion, die Staatsangehörigkeit, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung sein. Zudem soll von der Abschiebung in einen anderen Staat abgesehen werden, wenn dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. wird eine Aufenthaltserlaubnis sowie ggf. ein Reiseausweis/Ausweisersatz ausgestellt.
Bürgeramt – Kommunale Ausländerbehörde
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 51-0
Bürgerinnen und Bürger eines sogenannten Drittstaats, die weder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates noch des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sind, und die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, benötigen einen sogenannten Aufenthaltstitel.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden Sie alle Informationen zu rechtlichen Grundlagen für Angehörige von Drittstaaten in Deutschland.