Finanzielle Hilfen

    Wenn Sie nicht erwerbstätig sind und nicht über eigene finanzielle Mittel verfügen, können Sie Unterstützung beantragen.

    Je nach Aufenthaltsstatus haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen.

    Hier erhalten Sie eine Übersicht, welche Leistungen Ihnen im Bedarfsfall zustehen.

    Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis und damit verbundenem Bleiberecht in Deutschland, die in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben – wie deutsche Staatsangehörige – einen Anspruch nach SGB III auf das sogenannte Arbeitslosengeld I. Die Höhe der Zahlung hängt von dem vorherigen Einkommen ab.

    Die Leistungsempfängerinnen und -empfänger haben Anspruch auf weitere Hilfsangebote wie den Bielefeld-Pass oder Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT).

    Das ALG I wird nur ausgezahlt, wenn man arbeitslos gemeldet ist. Spätestens 3 Monate, bevor der Arbeitsvertrag endet, müssen Sie sich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Bei kurzfristigen Kündigungen gilt eine Frist von 3 Tagen.

    Agentur für Arbeit Bielefeld
    Werner-Bock-Str. 8
    33602 Bielefeld

    Agentur für Arbeit Bielefeld

    EU-Bürgerinnen und -Bürger: EU-Staatsangehörigen, die nicht bereits in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, stehen in den ersten 5 Jahren keine Sozialleistungen zu. Auch wer sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhält, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Wer dennoch auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, muss diese im Heimatland beantragen.

    Geflüchtete und Drittstaatenangehörige: Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, dürfen nach drei Monaten arbeiten, wenn die Arbeitsagentur und die Ausländerbehörde zustimmen. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung besteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

    Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis haben je nach Art der Aufenthaltserlaubnis Anspruch bzw. Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II. Ob Sie Anspruch haben, wird in beiden Fällen im Jobcenter geklärt.

    Der sogenannte „Regelbedarf“ legt fest, wie viel Geld Ihnen zusteht. Dieser Regelbedarf wird für jede Person im Haushalt bestimmt.

    Das Jobcenter ist zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung verpflichtet. Wichtig ist dafür, dass der Wohnraum „angemessen“ ist (bezogen auf die Größe und Höhe der Mietkosten).

    Für Erwachsene über 25 Jahre:

    Jobcenter Arbeitplus Bielefeld
    Zuwanderungsteam
    Herforderstr. 67
    33602 Bielefeld
    Jobcenter Arbeitplus Bielefeld

    Für junge Erwachsene unter 25 Jahren:

    Jugendberufsagentur Bielefeld
    Herforder Str. 71
    33602 Bielefeld

    Jugendberufsagentur

     

    Asylsuchende in Deutschland erhalten während des laufenden Asylverfahrens und vielleicht auch nach Ablehnung ihres Asylantrages Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

    Diese finanziellen Hilfen zur Deckung der grundlegenden Bedürfnisse des täglichen Lebens sind beim Amt für Soziale Leistungen -Sozialamt- zu beantragen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Leistungsumfang und den Voraussetzungen.

    Ihre Ansprechpersonen und die Sprechzeiten finden Sie, wenn Sie auf den Link unten klicken.

    Stadt Bielefeld
    Amt für soziale Leistungen – Sozialamt
    Niederwall 23
    33602 Bielefeld

    Amt für soziale Leistungen – Sozialamt

    Der Bielefeld-Pass ist eine Art Ausweis im Scheckkarten-Format. Mit dem Bielefeld-Pass bekommen Sie ein ermäßigtes Monatsticket für Bus und Bahn (Sozialticket). Sie erhalten Ermäßigungen in den Bielefelder Schwimmbädern oder freien Eintritt in Bielefelder Museen. Mit dem Bielefeld-Pass können Sie die Angebote der Bielefelder Tafel, der Ankleide und der GAB nutzen und vieles mehr.

    Den Bielefeld-Pass bekommen Sie, wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben.

    Haus der Solidarität
    Prinzenstr. 1
    33602 Bielefeld
    Tel.: 0521 3057551

    Bielefeld-Pass

    Flyer Bielefeld-Pass

    Kindergeld

    Für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann Kindergeld beantragt werden.

    EU-Bürgerinnen und -bürger sind anspruchsberechtigt.

    Asylbewerberinnen und- bewerber haben nur Anspruch auf Kindergeld, wenn positiv über den Asylbescheid entschieden wurde.

    Agentur für Arbeit – Familienkasse
    Werner-Bock-Str. 8
    33602 Bielefeld
    Tel.: 0800 4555530

    Familienkasse Bielefeld

     

    Kinderzuschlag

    Kinderzuschlag kann beantragt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt von Kindern bis 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben, zu sichern.

    Aber: Kinderzuschlag kann nicht beantragt werden, wenn gleichzeitig Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AsylbLG bezogen werden.

    Agentur für Arbeit – Familienkasse
    Werner-Bock-Str. 8
    33602 Bielefeld

    Familienkasse Bielefeld

    Bildung und Teilhabe (BuT)

    Sie können Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen, wenn Sie Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Leistungen nach dem AsylbLG oder Sozialhilfe haben. Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe decken zum Beispiel die Kosten von Klassenfahrten, Schulausflügen, Nachhilfe; aber auch Mittagessen in der Schule oder dem Kindergarten. Dafür muss jeweils frühzeitig ein Antrag gestellt werden.

    Jugendberufsagentur Bielefeld
    Herforder Str. 71
    33602 Bielefeld

    Bildung und Teilhabe

    Elterngeld

    Mit dem Basiselterngeld werden Familien unterstützt, in denen sich Mütter und Väter nach der Geburt arbeitsteilig um das Kind kümmern.

    Die Eltern erhalten so einen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall, bis zu 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens.
    Eltern, die vor der Geburt des Kindes keine Arbeit hatten, bekommen 300 € Elterngeld.
    In der Regel wird das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt.

    Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland leben oder arbeiten.
    Ausländische Staatsangehörige können Elterngeld beantragen, wenn sie einen Aufenthaltstitel besitzen, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt und sie dauerhaft in Deutschland leben.
    Asylbewerbende oder Menschen mit einer Duldung haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

    Stadt Bielefeld
    Amt für Jugend und Familie – Jugendamt
    Niederwall 23
    33602 Bielefeld

    Elterngeld

     

     

    BAföG

    BAföG ist ein Darlehen vom Staat, um junge Menschen während ihrer Ausbildung zu fördern. Besonders Studierende, aber auch Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende haben teilweise einen Anspruch.

    Förderberechtigt sind ausländische Staatsangehörige, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben.
    Für Geflüchtete und Menschen mit einer Duldung gelten besondere Voraussetzungen, die bei folgenden Stellen erfragt werden können.

    Studierendenwerk Bielefeld
    Amt für Ausbildungsförderung
    Universitätsstraße 25
    33615 Bielefeld
    Tel.: 0521 106-88800

    oder

    Jugendberufsagentur Bielefeld – Sozialamt
    Herforder Str. 71
    33602 Bielefeld

    Jugendberufsagentur

    Studierendenwerk