Schule
Sie sind neu in Deutschland und möchten Ihr Kind an einer passenden Schule anmelden?
Hier finden Sie Adressen, wo Sie Hilfe finden.
In NRW schreibt das Schulgesetz vor, dass ein Kind in dem Jahr schulpflichtig wird, in dem es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Das neue Schuljahr beginnt immer im Sommer eines Jahres. Die Kinder und Jugendlichen besuchen mindestens zehn Jahre lang eine Schule. Die Schulpflicht geht bis zu dem Schuljahr, in dem die Schülerinnen und Schüler das 18. Lebensjahr vollenden.
Je nach Alter Ihres Kindes/Ihrer Kinder sind verschiedene Stellen zuständig für die Vermittlung in eine Schule: Das Kommunale Integrationszentrum (KI) vermittelt Kinder von 5-16 Jahren, die REGE mbH Jugendliche ab 16 Jahren.
Darüber hinaus helfen Ihnen das Schulamt und die Regionale Schulberatungsstelle der Stadt Bielefeld sich im deutschen Schulsystem zurecht zu finden.
Kommunales Integrationszentrum
Alle neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 16 Jahren werden hier beraten und an Schulen vermittelt.
Stadt Bielefeld
Kommunales Integrationszentrum
Niederwall 23
33602 Bielefeld
REGE mbH
Berufsschulpflichtige Jugendliche ab 16 Jahren werden hier schulisch beraten und in Internationale Förderklassen der Berufskollegs vermittelt.
Beratungsstelle Rege mbH
Herforder Str. 73
33602 Bielefeld
Schulamt Bielefeld
Das Schulamt stellt sicher, dass für alle neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendliche Schulplätze mit Deutschförderung zur Verfügung stehen.
Stadt Bielefeld
Schulamt
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Regionale Schulberatungsstelle der Stadt Bielefeld
Die Angebote der regionalen Schulberatung umfassen alle schulpsychologischen Themen und richten sich nicht nur an Schülerinnen und Schüler, sondern auch an Eltern.
Stadt Bielefeld
Regionale Schulberatungsstelle
Turnerstr. 5-9
33602 Bielefeld